Aktuell

Letzte Änderung am Montag, 18. Dezember 2023.


Genehmigungsverfahren der Leistungsträger

Nähere Informationen finden Sie in HIER


Ärztliche Betreuung - Mehrfachturnhallen

Ärztliche Betreuung von parallel stattfindenden Herzgruppen in räumlicher Nähe – Modifizierung der BAR-Rahmenvereinbarung, Ziffer 12.2 ab 31.07.2017

Seit dem 31. Juli 2017 ist es Anbietern von Herzgruppen möglich, nur noch eine ärztliche Betreuung für maximal drei parallel stattfindende Herzgruppen in räumlicher Nähe zu stellen. Dieser Regelung stimmten die Rehabilitationsträger der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der Deutschen Rentenversicherung (DRV) auf Bundesebene in einem gemeinsamen Abstimmungsprocedere einstimmig zu. Vorausgegangen war ein gemeinsamer Antrag der Deutschen Gesellschaft für Prävention und Rehabilitation von Herz-Kreislauferkrankungen (DGPR) und dem Deutschem Behindertensportverband (DBS) von Februar 2017.

Diese Regelung eignet sich insbesondere für Herzgruppen, die parallel in Mehrfachturnhallen trainieren, oder in geeigneten Praxisräumen o.Ä., wenn diese, wie oben erwähnt, schnell und barrrierearm erreichbar sind und auf gleicher Ebene liegen. Die räumliche Anforderung von 5 qm pro Teilnehmer (bei Herzgruppen mit 20 Teilnehmern somit 100 qm Raumgröße) ist entsprechend zu beachten.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um die Betreuung durch nur eine/n Herzgruppenarzt/-ärztin sicherzustellen: HIER KLICKEN

Herzgruppen, die von dieser Regelung Gebrauch machen wollen, können sich umgehend mit ihrer anerkennenden Stelle in Verbindung setzen und den erforderlichen Nachweis über die einzuhaltenden Bedingungen erbringen. Ebenso sind die Herzgruppenteilnehmer sowie die verordnenden Ärzte über die von der BAR-Rahmenvereinbarung abweichenden Regelung zu informieren.


elektronisches Abrechnungsverfahren

Nähere Informationen finden Sie HIER


DRV - Änderung der Verordnungsvordrucke

Die Träger der Deutschen Rentenversicherung haben den bisherigen Verordnungsvordruck G850 geändert. Dieser heißt nun G0850 und kann weiterhin ausschließlich von beauftragten Rehabilitationskliniken bzw. -zentren und anlässlich einer aktuell durchgeführten Leistung zur medizinischen Rehabilitation verwendet werden.
Grundsätzlich sind der Verordnung von Rehabilitationssport oder Funktionstraining die weiteren Vordrucke G852 (rechtliche und inhaltliche Hinweise) und G854 (Kontaktadressen der Leistungserbringer) ebenso beizufügen wie ein Abrechnungsformular. Letzteres befand sich bisher als Blatt 6 - 8 am Ende des Verordnungsvordrucks. Seit einigen Wochen existiert jedoch die Unterschriftenliste / das Abrechnungsblatt separat als Vordruck G0851.


(C) 2011 - Alle Rechte vorbehalten

Diese Seite drucken